Online: GOZ vs. BEMA "Schnarcherschiene" vs. Unterkieferprotrusionsschiene im GKV-Leistungskatalog
Seit 2022 hat der gesetzlich versicherte Patient einen Leistungsanspruch zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe mittels einer Unterkieferprotrusionsschiene. Im BEMA und BEL II wurden somit zahlreiche neue Leistungspositionen aufgenommen. Nicht aber ist jede "Schnarcherschiene" nun als GKV-Leistung abrechenbar.
Wir klären auf!
Zielgruppe: PraxisinhaberInnen, Zahnärztinnen und Zahnärzte, interessierte Zahnmedizinische Mitarbeiterinnen
Schwerpunke:
- Die ärztliche Verordnung als Besonderheit der GKV-Richtlinie
- Wann kann die Unterkieferprotrusionsschiene über BEMA und BEL II abgerechnet
werden?
- Die „Schnarcherschiene“ als außervertragliche Leistung vereinbaren
- Vereinbarung außervertraglicher Leistungen mit dem GKV-Patient
ein stabiler Internetzugang ist notwendig


