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Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für öffentlich-rechtlichen zahnärztlichen Fortbildungseinrichtungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, namentlich derer Bezirksdirektionen in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie der Bezirkszahnärztekammer Freiburg, soweit deren Kurse angeboten werden.

§ 2 Anmeldung

Veranstaltungsinteressenten können sich im online über diese Website zu einem oder mehreren Kursen aus unserem Angebot anmelden.

Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Sofern noch freie Plätze verfügbar sind, erhalten Sie umgehend von uns eine Anmeldebestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene Mailadresse mit weiteren Informationen zur gebuchten Veranstaltung. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, erhalten Sie einen Platz auf der Warteliste und werden umgehend hierüber informiert.

§ 3 Veranstaltungsgebühren und Fälligkeit

Die Veranstaltungsgebühr wird 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist die Gebühr am Veranstaltungstag fällig.
Nachdem Sie die Teilnahmebestätigung von uns erhalten haben, ist die Kursgebühr auf das Konto der KZV BW zu überweisen. Die Bankverbindungsdaten werden mit der Teilnahmebestätigung schriftlich zugestellt.

Wenn Sie die Veranstaltungsgebühr durch Belastung Ihres Honorarkontos bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg entrichten möchten, ist dies durch entsprechende Kennzeichnung auf dem Anmeldeformular kenntlich zu machen.

Die Veranstaltungsgebühr beinhaltet neben der Kursteilnahme, soweit nicht anders angegeben, die Kursunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Pausenverpflegung bei Präsenzveranstaltungen.
Der in der Veranstaltungsgebühr enthaltene Verpflegungsanteil enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Für nicht eingenommene Mahlzeiten oder Pausenverpflegung erfolgt keine Erstattung.

§ 4 Stornierung

Frist
Jederzeit, spätestens aber 14 Tage vor Seminarbeginn, können Sie Ihre Anmeldung stornieren.

Form
Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform (per Post oder per Fax). Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Stornierungen entgegennehmen.

Ersatzteilnehmer
Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, im Falle Ihrer Verhinderung eine Ersatzperson mit vergleichbaren Zulassungsvoraussetzungen zu benennen, die statt Ihrer am Kurs teilnimmt.

Zahlungspflicht
Bei fristgerechter Stornierung werden keine Kurs- und Bearbeitungsgebühren erhoben.

Sagen Sie jedoch weder rechtzeitig ab noch benennen Sie einen zahlenden Ersatzteilnehmer, müssen wir auf Zahlung der vollen Seminargebühr (abzgl. ersparter Aufwendung für Verpflegung, wenn der Veranstaltungspreis inkl. Verpflegung ausgewiesen ist) bestehen.

§ 5 Besonderheiten bei der Stornierung von Strukturierten Fortbildungen sowie von Kursen für das zahnärztliche Assistenzpersonal nach der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Bei diesen Fortbildungen gelten folgende abweichenden Stornierungsfristen: 

a. Strukturierte Fortbildungen: Stornierung sind nur bis spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn möglich

b. Aufbaukurse zur ZMV, ZMF und ZMP Stornierung sind nur bis spätestens acht Wochen vor Seminarbeginn möglich

c. Kursteile I, IIa, IIb, IIc, III Stornierung sind nur bis spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn möglich

Bei den genannten Kursen müssen wir im Falle nicht fristgerechter Stornierung, des Nichterscheinens oder fehlender Benennung eines Ersatzteilnehmers auf Zahlung von 50% der Kursgebühren bestehen.

§ 6 Absage und Programmänderung durch den Veranstaltenden

Der Veranstaltende behält sich in Ausnahmefällen die Änderung von Terminen, Referentinnen bzw. Referenten, des Veranstaltungsortes und geringfügige Änderungen des Seminarinhalts unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung und des Vertragszwecks vor.

Bei Ausfall des Kurses durch Erkrankung der Referentin oder des Referenten, höhere Gewalt (z. B. Epidemie/Pandemie, infektiöse Krankheiten etc.) oder sonstige nicht vom Veranstaltenden zu vertretenden wichtigen Gründe (z. B. Nichterscheinen der Referentin oder des Referenten) besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.

Auch im Falle der mangelnden Durchführbarkeit wegen zu geringer Teilnehmendenzahl behält sich der Veranstaltende den Rücktritt vor. In diesen Fällen informiert der Veranstaltende die Teilnehmenden umgehend und erstattet ggf. die bereits geleistete Teilnehmendengebühr. Bei Überbelegung oder Absage der Veranstaltung oder bei kurzfristiger Verlegung des Veranstaltungsortes wird der Teilnehmende schnellstmöglich benachrichtigt. Für die ihm daraus entstehenden Kosten ist der Veranstaltende nicht haftbar.

In jedem Falle beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf den Veranstaltungspreis. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Veranstaltenden sind ausgeschlossen, sofern sie von ihm nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

Mit der Seminaranmeldung erkennt der Teilnehmende die Teilnahmebedingungen des Veranstaltenden an.

§ 7 Online Veranstaltungen

Die Veranstaltungsgebühr enthält bei Online-Veranstaltungen keine Pausenverpflegung.
Die Teilnahmebedingungen gelten ebenso für Online-Veranstaltungen.

§ 8 Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur vertragsgemäßen Leistungserbringung in unserer Fortbildungseinrichtung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Albstadtweg 9 in 70567 Stuttgart. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Stand: Juli 2021