Kursteil III: Praxisverwaltung
Die Online Anmeldung ist über die Internetseite der Bezirkszahnärztekammer möglich unter: zur Anmeldung
Fortbildungskurs III für Zahnmedizinische Fachangestellte zur Erlangung des fachkundlichen Nachweises "Praxisverwaltung" nach der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
Abrechnungswesen
Im Bereich Abrechnungswesen wird die Kompetenz zur Ab- und Berechnung von zahnärztlichen sowie von zahntechnischen Leistungen unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vermittelt.
- BEMA-Gebührenregelungen anwenden, Be- und Abrechnung von Leistungen vornehmen
- Gesetzliche Bestimmungen der GOZ sowie deren Anwendungsbereiche umsetzen
- Vorschriften im Schnittstellenbereich von BEMA sowie GOZ und GOÄ anwendungsbezogen erkennen
- Zahntechnische Leistungen abrechnen
Praxisorganisation
Im Bereich Praxisorganisation soll die Kompetenz erworben werden, betriebliche Abläufe zu planen und zu organisieren.
- Grundlagen der Begriffe Aufbau- und Ablauforganisation erläutern und auf das Arbeitsumfeld übertragen können
- Grundlagen der Dokumentation und Archivierung (z. B. von Vorgängen, Behandlungen) durchführen können
- Grundlagen von Termin- und Bestellsystemen kennen und anwenden können
- Eine Übersicht von Materialverwaltungssystemen vermittelt bekommen
- Materialverwaltungssysteme kennen und anwenden
Informations- und Kommunikationstechnologie
Zielorientierte Anwendung von Software, insbesondere zur Textverarbeitung, Informationsge- winnung und Datenschutz-/sicherheit.
- Textverarbeitungssoftware:
- Text- und Absatzformatierung durchführen können
- Layoutkontrolle und Druck durchführen können
- Grundlagen von automatisierten Textbausteinen und Formatvorlagen anwenden können
- Grafiken zielorientiert einsetzen können
- Praxisbezogener Einsatz von Internet und Intranet:
- Möglichkeiten und Risiken der Interneteinsatzes darstellen können
- Das Internet berufsbezogen nutzen können (z. B. Informationsbeschaffung, Bestellwesen, Fortbildung, Abrechnung, sicherer Datentransfer)
- Datenschutz und Datensicherheit:
- Die Bedeutung von Anti-Virenprogrammen erläutern können
- Prinzipien der Datensicherung erläutern können
- Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherung planen und umsetzen können
Voraussetzung zur Zulassung an der Fortbildung ist jeweils der Nachweis:
- einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung als „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ oder Zahnarzt- helfer/in“ oder eines gleichwertigen Abschlusses,
- über aktuelle Kenntnisse im Röntgen und Strahlenschutz gem. § 49 der Strahlenschutzverordnung.
- über eine einjährige Tätigkeit in der Administration durch den Arbeitgeber. Grundkenntnisse in der Abrechnung sind erforderlich
Über die Zulassung zur Fortbildung entscheidet die Bezirkszahnärztekammer.
Die Abschlussprüfung findet am Freitag, 07.06.2019 statt.
Referent*in
Merzhauser Str. 114 - 116
79100 Freiburg