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Medizindaten in der Cloud und KI-Anwendungen in der Zahnmedizin

Immer mehr Softwareanbieter und Lösungspartner bieten ihre Dienste als Cloudvariante an. Das hat viele Vorteile: keine eigenen Server mehr, das Betriebssystem wird vom Dienstleister überwacht, Updates automatisch eingespielt. Aber dürfen Ärzte medizinische Daten ihrer Patienten in die Cloud verlagern? Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Diese wurden in § 353 SGB V festgehalten. Wir zeigen Ihnen in diesem Seminar, wie der § 353 SGB V zu verstehen ist, wo die Fallstricke sein können, wie Sie diese aber erkennen und es richtig machen.


Damit einhergehend ist das allumfassende Thema KI. Immer mehr Lösungsanbieter drängen an den Markt und versprechen Ihnen effizienteres Arbeiten, mehr Patienten und optimierte Abrechnungen. Wir erklären Ihnen, welche Arten von KI es gibt und wo sie in der Zahnmedizin bereits eingesetzt wird. Viele Lösungen sind unter den richtigen Voraussetzungen einsetzbar. Damit Sie aber nicht auf falsche oder ungenaue Werbeversprechen hereinfallen, zeigen wir Ihnen in diesem Seminar, auf was Sie bei den Angeboten achten sollten und welche Voraussetzungen die Anbieter erfüllen müssen.


Schwerpunkte:


- Definition von Cloud-Diensten / Medizindaten aus Sicht des Datenschutzes
- Erläuterung § 353 SGB V
- Definition von KI Modellen
- Einsatzmöglichkeit unter datenschutzrechtlichen Voraussetzungen

Referent*in



Kurs-Nr.:
26FKT20706
Datum:
Mi., 23.09.2026
Uhrzeit:
14:00 - 17:00 Uhr
Ort:
ONLINE-SEMINAR
ein stabiler Internetzugang ist notwendig
Seminargebühr:
79,00 €
Fortbildungspunkte:
4