
Erwerb der KENNTNISSE im Strahlenschutz gem. StrlSchV
Nach § 49 der Strahlenschutzverordnung sind Angestellte, die unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes stehen, berechtigt zu röntgen, sofern er/sie die erforderlichen Kenntnisse von der zuständigen Stelle bescheinigt nachweisen können. Das bedeutet, dass nur eine Zahnmedizinische Fachangestellte / ein Zahnmedizinischer Fachangestellter mit Röntgenzertifikat berechtigt ist, auf Anweisung Röntgenleistungen zu erbringen.
Nachstehend bieten wir Ihnen einen Strahlenschutzkurs zur Erlangung der notwendigen Kenntnisse an. Dieser mehrtägige Kurs richtet sich an Wiedereinsteiger/-innen und Zahnmedizinische Fachangestellte, die bei der Röntgenprüfung nicht die erforderliche Punktzahl erreicht haben, ihre Abschlussprüfung zur Zahnarzthelferin vor 1990 abgelegt haben oder die 5-Jahresfrist im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz nicht eingehalten haben.
Vermittelt werden:
• Physikalische Grundlagen
• Arbeitsweise zahnärztlicher Röntgengeräte
• Grundlagen der Röntgenbildentstehung
• Intraorale Aufnahmeverfahren: Halbwinkeltechnik, Rechtwinkeltechnik, Paralleltechnik, Bissflügel- und
Aufbissaufnahmen
• Panoramaaufnahmeverfahren
• Strahlenschutz und Grundlagen der Strahlenbiologie
• Strahlenschutzverordnung, Qualitätssicherung, Konstanzprüfungen, Aufgaben der Zahnärztlichen Stellen
• Digitale Röntgentechnik, Konstanzprüfung bei digitalen Röntgengeräten, Bildübertragung bei digitalen
Geräten
• Praktische Übungen und Demonstrationen an digitalen Röntgengeräten
Merzhauser Str. 114 - 116
79100 Freiburg