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"Heilmittel in der vertragszahnärztlichen Versorgung"
Zum 01.01.2021 wurden Änderungen der seit 2017 bestehenden Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Das Verordnungsgeschehen soll für die Beteiligten bürokratieärmer werden. In der neuen Richtlinie sind zudem räumlich begrenzte und zeitlich befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Heilmittelverordnung im Zuge der COVID-19-Epidemie verankert.
Heilmittel können von Vertragszahnärzten als Bestandteil der Ausübung der Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde verordnet werden. Umfang und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sind vorgegeben. Das Spezial-Seminar beleuchtet insbesondere die seit Anfang 2021 eingetretenen Änderungen und gibt darüber hinaus auch auf alle sonstigen zentralen Fragestellungen Antwort.
Vermittelt werden:
- Was muss ich auf dem Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung" ausfüllen?
- Gibt es noch die Erst- bzw. Folgeverordnung?
- Welche physiotherapeutischen Maßnahmen darf ich verordnen?
- Können mehrere Heilmittel gleichzeitig verordnet werden?
- Was ist unter dem Indikationsschlüssel zu verstehen? Wo finde ich diesen?
- Wie gehe ich mit der Frage um, dass ein Patient eine Heilmittelverordnung wünscht?
- Darf ich eine Heilmittelverordnung ausstellen, wenn der Patient über Rückenprobleme klagt?
- Darf ich beliebig viele Heilmittelverordnungen ausstellen? Gibt es ein Budget?
- Ist es zulässig, den Vordruck als Blankoformular („schwarz“ auf „weiß“) zu drucken?
- Was ist eine Blankoverordnung? Sind Blankoverordnungen im vertragszahnärztlichen Bereich zulässig?
- Was versteht man unter einer Doppelbehandlung?
- Muss ich den ICD-10-Code eintragen?
Dieses Seminar richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie an Zahnmedizinische Fachangestellte, die bisher nicht für dieses Thema verantwortlich waren oder ihr Wissen grundsätzlich auffrischen möchten.
Kursdaten
21TKT29904
Mi. 24.02.2021
14:00 - 16:00 Uhr
ONLINE - SEMINAR
PC / Laptop / Tablet mit Lautsprecher/Kopfhörer
und ein stabiler Internetzugang sind notwendig
Kontakt:
Ansprechpartner: Nicole GeistTelefon: 07071 911-111
Telefax: 07071 911-131
E-Mail: nicole.geist@kzvbw.de