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Heilmittel in der vertragszahnärztlichen Versorgung
Zum 01.01.2021 wurde die seit 2017 bestehende Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte aktualisiert. Heilmittel können von Vertragszahnärzten verordnet werden, wenn sie Bestandteil der Ausübung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind. Umfang und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten sind im Einzelnen vorgegeben. Dieses Seminar gibt auf zentrale Fragen insbesondere in Bezug auf die seit Anfang 2021 eingetretenen Änderungen Antwort.
Vermittelt werden:
- Was muss ich auf dem Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung" ausfüllen?
- Welche physiotherapeutischen Maßnahmen darf ich verordnen?
- Muss ich den ICD-10-Code eintragen?
- Was ist unter dem Indikationsschlüssel zu verstehen? Wo finde ich diesen?
- Wie gehe ich mit der Frage um, dass ein Patient eine Heilmittelverordnung wünscht?
- Darf ich eine Heilmittelverordnung ausstellen, wenn der Patient über Rückenprobleme klagt?
- Wie sieht es mit einer Erst- bzw. Folgeverordnung aus?
- Ist es zulässig, den Vordruck als Blankoformular - bedrucken ("schwarz auf weiß") zu drucken?
Die Fälle werden anhand von konkreten Krankheitsbildern erläutert.
Das Seminar ist gedacht für:
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Zahnmedizinische Fachangestellte, die bisher nicht in diesem Bereich eingesetzt wurden oder ihr Wissen grundsätzlich auffrischen möchten
Kursdaten
Kursnummer:
21FKT29916
21FKT29916
Datum und Uhrzeit:
Mi. 14.04.2021
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. 14.04.2021
14:00 - 17:00 Uhr
Ort:
Zahnärztehaus Freiburg / FFZ
FFZ-Schulungsraum
Merzhauser Str. 114 - 116
79100 Freiburg
Zahnärztehaus Freiburg / FFZ
FFZ-Schulungsraum
Merzhauser Str. 114 - 116
79100 Freiburg
Seminargebühr:
69,00 €
Fortbildungspunkte:
4